Kinderschutzkonzept
Kinderschutzkonzept

Das Kinderschutzkonzept wurde 2018 von Gudrun Jäger und den Pädagogen der Zirkusschule Windspiel (unter dem Namen „Kinderschutzvereinbarung“) entwickelt und 2020 von Zirkus Artista übernommen und gemeinsam weiterentwickelt.

Umgang mit dem Kinderschutzkonzept
  1. Die Kinderschutzkonzept  befindet sich offen einsehbar an der Anmeldung in Ferien-Zirkuswochen, sowie online auf der Homepage.
  2. Wird eine Schutzvereinbarung nicht eingehalten, erinnern wir uns freundlich gegenseitig daran und sorgen dafür, dass sie eingehalten wird.
  3. Wir verpflichten uns zu einer regelmäßigen Fortbildung/Auffrischung zum Thema „Schutz von Kindern und Jugendlichen“.
  4. Praktikant*innen, CoTrainer*innen sowie neue Mitarbeiter*innen werden durch eine/n erfahrene/n Mitarbeiter*in eingearbeitet und begleitet. Es finden regelmäßige Besprechungen sowie Einzelgespräche statt. Das Kinderschutzkonzept ist Bestandteil dieser Einarbeitung.
  5. Jeder von uns verpflichtet sich, zu Beginn jeder Arbeitswoche in der Zirkusschule Windspiel mit seiner/ihrer Unterschrift, das Kinderschutzkonzept einzuhalten und als Multiplikator*in dafür Sorge zu tragen, dass diese im praktischen Alltag einer Zirkuswoche „lebendig“ bleibt und eingehalten wird.
  6. Die Leitung der Woche besucht regelmäßig die einzelnen Workshops und achtet darauf, dass das Kinderschutzkonzept von allen eingehalten wird.
  7. Für Verdachtsfälle befindet sich ein aktueller Handlungsleitfaden (inklusive Kontaktdaten für Hilfen) im Kinderschutzordner des Zirkus Artista.
  8.  
Allgemein
  1. Wir haben im Zirkus Artista keine Geheimnisse. Jede/r Teilnehmer*in kann und darf jederzeit alles erzählen, was er/sie im Zirkus Artista erlebt. Entscheidet eine Gruppe z.B. ein Kostüm für die Gala zu Hause nicht zu verraten, wird dies als Überraschung deklariert. Eine Überraschung hat im Gegensatz zu einem Geheimnis eine Auflösung. Entscheidet sich ein/e Teilnehmer*in, da von zu erzählen, so ist das in Ordnung. Er/sie hat die freie Wahl, die Überraschung bis zur Auflösung für sich zu behalten oder nicht.
  2. Alle Mitarbeiter*innen verwenden folgende Benennungen für die Genitalien und intimen Bereiche: Penis, Hoden, Vagina/Scheide, Brüste/Busen, Po. Wir verwenden keine vulgären oder verniedlichenden Bezeichnungen.
  1. Alle Mitarbeiter*innen legen vor Beginn der Arbeit im Zirkus Artista und dann im Abstand von max. 2 Jahren ein erweitertes Führungszeugnis vor, das nicht älter als 3 Monate ist.
  2. Im Zirkus Artista achten und schützen wir die Privatsphäre aller.
  3. Jede/r Teilnehmer*in, ganz gleich welchen Alters, hat im Zirkus Artista ein Recht auf sein/ihr eigenes, persönliches Schamgefühl. Dieses wird von allen respektiert und geachtet.
  4. Es herrscht im Team Transparenz über bereits bestehende Beziehungen zu Eltern und Teilnehmer*innen.
Medien
  1. Es werden nur Aufnahmegeräte (Foto, Film, Audio) des Zirkus Asrtista verwendet.
  2. Teilnehmer*innen benutzen während des Zirkustages kein Handy. Ausnahmereglungen (z.B. notwendige Kommunikation mit den Eltern) nur nach vorheriger Absprache oder über das Zirkushandy.
  3. Mitarbeiter*innen sollten ein Handy bei sich haben um z.B. einen Notruf absetzen zu können oder für Proben die Musik abzuspielen. Die private Nutzung von Handys darf nur in den Pausen in der Umkleide oder anderen Teilnehmer*innen-freien Bereichen benutzt werden.
Darauf achten wir
  1. Wir geben einzelnen Teilnehmer*innen keine Privatgeschenke. Geschenke an die Gruppe (z.B. bei der Verabschiedung) müssen mit der Wochenleitung abgesprochen werden Wir fordern Teilnehmer*innen nicht dazu auf, Geschenke mitzubringen.
  2. Es gibt keine Aktionen von uns mit Teilnehmer*innen in zugesperrten Räumen. Im Falle einer Einzelbetreuung werden die Türen in der Regel nicht geschlossen. Im Ausnahmefall geben wir vorab einem/r anderen Mitarbeiter*in Bescheid über Person, Ort und Anlass.
  1. Jeder Körperkontakt ist eindeutig, der Situation angemessen und unmissverständlich. Wir achten darauf, dass wir die Grenzen des/der Anderen nicht überschreiten. Wir sichern uns durch Nachfragen ab (z. B. beim Aufkleben von Namensschildern). Es gibt keinen Zwang zu Körperkontakt. Es gibt keine zärtlichen und intimen Berührungen zwischen Mitarbeiter*innen und Teilnehmer*innen. (Dazu zählen auch Massagen.) (Körpernahe) Hilfestellungen erklären wir den Teilnehmer*innen vor Ausführung. Wir fragen um Erlaubnis und ermutigen, persönliche Grenzen jederzeit aufzuzeigen. Auch wir kommunizieren klar unsere eigenen Grenzen.
  1. Haben wir eine Grenze eines/r Teilnehmers/in unabsichtlich nicht wahrgenommen (und erkennen dies an seiner/ihrer Reaktion), entschuldigen wir uns umgehend und beenden dieses Verhalten sofort. Genannte Situationen werde n im Team geteilt, um achtsamer und sensibler zu werden. Schwerwiegende Grenzverletzungen werden der Wochenleitung mitgeteilt und nach Absprache werden die Eltern informiert.
  1. Wir haben ein offenes Ohr für Teilnehmer*innen sowie für Eltern. Wir ermutigen Teilnehmer*innen explizit, bei Fragen und Sorgen auf Jeden von uns zuzugehen.
  2. Ängstlichen, traurigen und wütenden Teilnehmer*innen bieten wir zeitlich begrenzt Trost an.
  3. Ständiger Austausch im Team über unser pädagogisches Handeln ist im Zirkus Artista Standard. Wir verpflichten uns, unser Handeln stets erklären zu können. Wenn wir ein Verhalten als Grenzüberschreitung wahrnehmen, sprechen wir dies zeitnah an. Wir sind offen für Kritik und nehmen, wenn nötig, umgehend Änderungen an unserem Verhalten vor.
  1. Wir achten darauf, ausschließlich Kostüme/Kleidung zu verwenden, die keine freien Blicke auf intime Bereiche oder Unterwäsche zulassen (Bodys, Hotpants, Röcke, … nur mit Leggins darunter) und in welchen sich die Teilnehmer*innen wohlfühlen. Wir Mitarbeiter*innen sind Vorbild dafür.
  2. Kostüme müssen nicht geschlechtsspezifisch getragen werden. Wenn z.B. ein Mädchen ein für Jungen vorgesehenes Kostüm tragen möchte, ist das von den Mitarbeiter*innen zu respektieren.
  3. Wir schminken die Teilnehmer*innen nur mit ihrem Einverständnis.
  4. Ein/e Teilnehmer*in im Rampenlicht soll sich wohlfühlen. Wir stellen niemanden bloß und zwingen niemanden, gegen seinen/ihren Willen ins Rampenlicht zu treten (Fundstückvergabe, Geburtstag, Übung vormachen, Auftritt).
Räumliche Gestaltung
  1. Die Teilnehmer*innen haben die Möglichkeit, sich in einem geschützten Rahmen für die Workshops und für die Gala umzuziehen. Die Umkleideräume sind, wenn möglich, nach Jungen und Mädchen getrennt. Es muss immer die Möglichkeit aufgezeigt werden sich allein umzuziehen (z.B. auf der Toilette).
  2. Es befinden sich keine Erwachsenen und in der Regel keine Mitarbeiter*innen in den Umkleiden. Im Ausnahmefall betreten nur gleichgeschlechtliche Mitarbeiter*innen kurzzeitig die Umkleiden. Eine Ausnahme sind die Gruppen mit Vorschulkindern oder Kindern mit einer Behinderung, wenn Unterstützung beim An- und Ausziehen notwendig ist.
  3. Mitarbeiter*innen und Teilnehmer*innen benutzen unterschiedliche Toiletten. Es gibt nach Möglichkeit geschlechtsgetrennte Toiletten.
  4. Es ist klar definiert, ab wo der Bereich für Teilnehmer*innen beginnt. Ab hier haben Angehörige in der Regel keinen Zugang. Ausnahmen sind der Beginn des ersten Tages und der Convention-Vormittag. Wir achten darauf, dass Erwachsene die Privatsphäre und Grenzen der Teilnehmer*innen respektieren.
  5. Wir treffen Maßnahmen um Unbefugten den Zugang zu verwehren. Mitarbeiter*innen sind stets an Ihrer Teamkleidung zu erkennen.
Erste-Hilfe
  1. Erste-Hilfe muss sofort von dem anwesenden Mitarbeiter/ der anwesenden Mitarbeiterin durchgeführt werden. Die/der jeweils in der Woche Beauftragte muss schnellstmöglich dazu geholt werden.
  2. Wir führen keine medizinischen Untersuchungen an Teilnehmer*innen durch. Es gibt keine generellen Zeckenuntersuchungen.

+49 176 708 611 31

Telefonzeiten:

Montag 9:00-12:00 & 15:00-19:00

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