Das Kinderschutzkonzept wurde 2018 von Gudrun Jäger und den Pädagogen der Zirkusschule Windspiel (unter dem Namen „Kinderschutzvereinbarung“) entwickelt und 2020 von Zirkus Artista übernommen und gemeinsam weiterentwickelt.
Kinderschutzkonzept
- Grundhaltung
Der Zirkus Artista ist ein Ort, an dem Kinder und Jugendliche sich sicher, respektiert und wohlfühlen sollen.
Der Schutz vor Grenzverletzungen, Übergriffen, Gewalt – insbesondere vor sexualisierter Gewalt – hat bei uns höchste Priorität.
Wir übernehmen Verantwortung für
- die Wahrung der Rechte von Kindern, Jugendlichen und minderjährigen Mitarbeitenden
- eine achtsame, transparente pädagogische Haltung
- klare Regeln für Nähe, Distanz und Machtverhältnisse
- einen professionellen Umgang mit allen Verdachtsfällen
Dieses Kinderschutzkonzept ist für alle Mitarbeitenden verbindlich.
2. Geltungsbereich & Zugänglichkeit
1. Die Kinderschutzkonzept gilt für
- alle Mitarbeitenden
- Praktikant*innen
- Co-Trainer*innen
2. Das Kinderschutzkonzept ist
- angehängt an den Honorarverträgen
- während der Ferien-Zirkuswochen offen an der Anmeldung einsehbar
- dauerhaft auf der Homepage veröffentlicht
3. Neue Mitarbeitende bestätigen schriftlich, dass sie das Kinderschutzkonzept gelesen, verstanden und akzeptiert haben (Honorarvertrag).
- Zuständigkeiten im Kinderschutz
Kinderschutzbeauftragte
Jan Schaarschmidt / Projektleitung
Kontakt: mail@zirkus-artista.de
Manuela Heckl / Sozialpädagogin
Kontakt: ela.heckl@zirkus-artista.de
- Wochenleitung:
verantwortlich für Umsetzung, Kontrolle und erste Ansprechperson vor Ort
- Dokumentation:
erfolgt durch die Kinderschutzbeauftragten / Wochenleitung
Ist eine genannte Person nicht erreichbar, wird die Stellvertretung kontaktiert.
4. Personal, Einarbeitung & Qualifikation
- Alle Mitarbeitenden legen
- vor Beginn der Tätigkeit
- anschließend mindestens alle 2 Jahre
ein erweitertes Führungszeugnis vor (nicht älter als 3 Monate)
- Neue Mitarbeitende, Praktikant*innen und Co-Trainer*innen
- werden durch erfahrene Mitarbeitende eingearbeitet
- erhalten eine Einführung in das Kinderschutzkonzept
- werden während der ersten Einsätze begleitet
- Es finden regelmäßig
- Teamgespräche
- Einzelgespräche
- Reflexionen des pädagogischen Handelns statt
- Alle Mitarbeitenden verpflichten sich zu regelmäßigen Fortbildungen zum Kinderschutz.
5. Transparenz & Beziehungen
1. Bereits bestehende Beziehungen zu Eltern oder Teilnehmer*innen werden im Team offen kommuniziert.
2. Private Kontakte zwischen Mitarbeitenden und Teilnehmer*innen außerhalb des Projektkontexts sind nicht Teil der pädagogischen Arbeit und werden kritisch reflektiert. (Vorbildfunktion beachten, keine Bevorzugung während des Projektes, Rollenänderung kindgerecht thematisieren)
3. Das Kinderschutzkonzept gilt für minderjährige Mitarbeitende für alle teilnehmenden Kinder und Jugendlichen.
4. Die Regelungen des Kinderschutzkonzeptes finden Anwendung während der Workshops und außerhalb der offiziellen Projektzeiten (z.B. bei Gemeinschaftsunterbringungen, Training außerhalb der Projektzeiten, Teamevents)
5. Es gilt immer die verpflichtende Einhaltung des Jugendschutzgesetzes.
6. Rechte der Kinder & Jugendlichen
1. Jedes Kind und jeder Jugendliche hat das Recht ernst genommen zu werden
2. „Nein“ zu sagen
3. über Erlebtes zu sprechen
4. Unterstützung und Schutz zu erhalten Geheimnisse und vertrauliche Gespräche
5. Wir ermöglichen vertrauliche Gespräche. Aber wir gehen mit Kindern und Jugendlichen keine Geheimnisse / keine geheimen Absprachen ein. Sie dürfen jederzeit erzählen, was sie erlebt haben.
6. Kinder und Jugendliche werden altersgerecht informiert über
- ihre Rechte
- Ansprechpersonen
- Beschwerdemöglichkeiten
- Beschwerde- & Ansprechmöglichkeiten
- Kinder, Eltern, Lehrer*innen, aber auch die Mitarbeitenden können sich jederzeit wenden an
- die Trainer*innen im Projekt
- die Wochenleitung und die Projektleitung
- die Kinderschutzbeauftragten
- Es gibt mindestens zwei benannte Ansprechpersonen (siehe Punkt 3.), damit auch bei Konflikten eine Alternative besteht.
- Beschwerden werden
- ernst genommen
- vertraulich behandelt
- dokumentiert
- ohne negative Konsequenzen für die meldende Person bearbeitet
- Umgang mit Nähe, Distanz & Körperkontakt
- Jeder Körperkontakt ist
- situationsangemessen
- eindeutig
- freiwillig
- für alle nachvollziehbar
2. Es gibt
- keinen Zwang zu Körperkontakt
- keine zärtlichen oder intimen Berührungen
- keine Massagen
3. Körpernahe Hilfestellungen
- werden vorher erklärt
- erfolgen nur nach Zustimmung
- können jederzeit abgebrochen werden
4. Alle Mitarbeitenden erwenden die folgende Benennung für die Genitalien und intimen Bereiche: Penis, Hoden, Vulva, Brüste, Po.
5. Werden Grenzen unabsichtlich überschritten
- entschuldigen wir uns sofort
- beenden wir das Verhalten umgehend
- reflektieren wir die Situation im Team und oder im Einzelgespräch mit der Wochenleitung
6. Ängstlichen, traurigen oder wütenden Kindern und Jugendlichen bieten wir zeitlich begrenzt Trost, z. B. durch
- Gespräche
- ruhige Begleitung
(körperliche Nähe nur nach Zustimmung und möglichst im Beisein anderer)
- Einzelkontakte & Räume
- Es finden keine Aktionen mit Kindern und Jugendlichen in abgesperrten Räumen statt.
- Bei notwendiger Einzelbetreuung
- bleiben Türen in der Regel offen
- wird im Ausnahmefall ein/e andere/r Mitarbeiter*in über Person, Ort und Anlass informiert
- Räumliche Gestaltung
- Umkleiden
- möglichst getrennt nach Geschlecht
- Möglichkeit zum alleinigen Umziehen (z. B. Toilette) werden vorgeschlagen
- Erwachsene halten sich dort grundsätzlich nicht auf
2. Ausnahme (z.B. Vorschulkinder, Kinder mit Behinderung)
- Unterstützung nur, wenn notwendig, respektvoll und transparent
- nur durch gleichgeschlechtliche Mitarbeiter*innen
3. Mitarbeitende und Teilnehmer*innen der Projekte benutzen, wenn es die Möglichkeit gibt, getrennte Toiletten. Pissoirs sind niemals gleichzeitig mit Kindern zu benutzen.
4. Teilnehmer*innen-Bereiche sind klar definiert. Angehörige haben dort nur in Ausnahmefällen Zutritt.
5. Maßnahmen zum Schutz vor Unbefugten
- sichtbare Teamkleidung bei jedem zugehörigen Artista-Mitarbeitenden
- geregelter Zugang für Besucher*innen zum Projektort
- Medien & Datenschutz
- Für Foto-, Video- und Audioaufnahmen werden ausschließlich Geräte von Zirkus Artista benutzt.
- klare Benennung zu Zweck, Speicherung und Veröffentlichung
- Widerspruch der Teilnehmenden ist jederzeit möglich
2. Private Handys
- nur zur Kommunikation für Notfälle
- oder um Musik abzuspielen
- private Nutzung nur in Pausen und teilnehmer*innenfreien Bereichen
- Kleidung, Kostüme & Schminken
- Kostüme
- Wir achten darauf, ausschließlich Kostüme / Kleidung zu verwenden, die keine freien Blicke auf intime Bereiche oder Unterwäsche zulassen (Bodys, Hotpants, Röcke, … nur mit Leggins darunter) und in welchen sich die Teilnehmer*innen wohlfühlen.
Kostüme müssen nicht geschlechtsspezifisch getragen werden.
- Wir Mitarbeiter*innen sind Vorbild dafür.
3. Schminken erfolgt nur mit Einverständnis der Kinder und Jugendlichen.
13. Verhalten im Rampenlicht
Kinder und Jugendliche sollen sich im Rampenlicht wohlfühlen.
- Niemand wird bloßgestellt.
- Niemand wird gezwungen (Fundstückvergabe, Geburtstag, Übung vormachen)
- Verdachtsfälle & Krisenmanagement
Durch den Mitarbeitenden, der Kenntnis erhält
- Bei Beobachtungen, Aussagen oder Verdacht auf Grenzverletzungen oder Gewalt
- Ruhe bewahren
- keine eigenen „Ermittlungen“
- keine Versprechen von Geheimhaltung
2. Unverzüglich informieren
- Wochenleitung
- Kinderschutzbeauftragte
3. Beobachtungen werden sachlich und möglichst im Wortlaut dokumentiert.
Durch die informierte kinderschutzbeauftragte Person
- Je nach Einschätzung
- Beratung durch externe Fachstelle
- Information der Eltern
- Kontakt zum Jugendamt
- Bei Schulveranstaltung verantwortliche Lehrperson, bei Kooperationsprojekten mit pädagogischen Partnern verantwortliche Kontaktperson hinzuziehen
1. Bei akuter Kindeswohlgefährdung
- sofortige Schutzmaßnahmen
- Notruf
- Erste Hilfe & medizinische Grenzen
- Erste Hilfe wird unverzüglich durch anwesende Mitarbeitende geleistet.
- Die Wochenleitung wird informiert.
- Es finden keine medizinischen Untersuchungen statt.
- Wir führen keine routinemäßigen Zeckenkontrollen durch.
- Konsequenzen bei Verstößen
16. Verstöße gegen dieses Kinderschutzkonzept haben Konsequenzen
- klärendes Gespräch
- Ermahnung
- Ausschluss aus dem Projekt
- weitere rechtliche Schritte
